Betriebliches Gesundheitsmanagement

Gesundheitsmanagement für Ihren Betrieb

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Gesundheitsprävention zur Vorsorge

Um auch bei längeren und häufigeren Erkrankungen eine optimale Betreuung der Beschäftigten gewährleisten zu können, hat der Gesetzgeber den Arbeitgeber verpflichtet in solchen Situationen Maßnahmen anzubieten und umzusetzen (Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 Absatz 2 SGB IX).

Insbesondere bei Muskel- und Skeletterkrankungen kann festgestellt werden, dass nach "Gesundschreibung" und stufenweise Wiedereingliederung in den Berufsalltag die vollständige Belastbarkeit nicht erreicht wird. Im Gegenteil. Ein erneuter Arbeitsausfall wird dann um so wahrscheinlicher, wenn die vorbereitenden Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit nicht auf die Arbeitsbelastungen hin ausgerichtet wurden.

EGOinform hilft bei der Wiedereingliederung und unterstützt gegebenenfalls mit ergänzenden, individuell abgestimmten Maßnahmen zur Sicherstellung einer langfristigen Arbeitsfähigkeit.


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